Allgemeine
Geschäftsbedinungen

AGB / Widerrufsrecht

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- Liefer- Montage und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen PZ Sicherheitstechnik, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Zifreund, Daimlerstr. 40, 69190 Walldorf (im Folgenden kurz PZ Sicherheit) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichend bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

 

2. Widerrufsrecht für Verbraucher

Soweit der Kunde Verbraucher ist, steht ihm in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Recht auf Widerruf des Vertrages zu, wobei nachfolgende Regelungen und Hinweise gelten.

Musterwiderrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen nach Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB (Fundstelle: BGBl. I 2013, S. 3663 – 3664):

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

PZ-Sicherheitstechnik
Peter Zifreund
Daimlerstraße 40
D-69190 Walldorf
Tel.: +49 (0)6227 880 477
E-Mail: info@pz-sicherheit.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

3. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

3.1 Vertragsschluss

3.1.1 Bestellungen des Kunden bei PZ Sicherheit, stellen lediglich ein Angebot an PZ Sicherheit zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch PZ Sicherheit.

3.1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

3.1.3 Die Annahme erfolgt durch PZ Sicherheit mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware

3.2 Lieferung

3.2.1 PZ Sicherheit liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur  bzw. bei Abholung durch den Kunden bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

3.3 Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.

3.3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Im Rahmen eines Factoring Vertrages tritt PZ Sicherheit die zu Grunde liegende Forderung aus den ausgestellten Rechnungen an die SGV Factoring GmbH, Kreuznacherstr. 58 in 70372 Stuttgart ab. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung sind an die SGV Factoring GmbH zu leisten. Die Bankverbindung der SGV Factoring wird auf den Rechnungen der PZ Sicherheit gesondert ausgewiesen.

3.3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von PZ Sicherheit (nachfolgend: Vorbehaltsware). Auch nach der Abtretung der Forderung an die SGV Factoring GmbH.

Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

  • Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von PZ Sicherheit bis zur Erfüllung sämtlicher PZ Sicherheit gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
  • Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an PZ Sicherheit erfolgt und dass das Eigentum erst auf den Dritten übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
  • Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
  • Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von PZ Sicherheit, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von PZ Sicherheit. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde PZ Sicherheit unverzüglich zu benachrichtigen.
  • Der Unternehmerkunde tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an PZ Sicherheit ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die PZ Sicherheit abgetretene Forderung selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z.B. durch Abtretung zu verfügen.
  • Auf Verlangen von PZ Sicherheit hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und PZ Sicherheit die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z.B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. PZ Sicherheit wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Lemme freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 

4. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

Ist der Kunde Unternehmer, steht das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neuherstellung bzw. Neuleistung in jedem Fall PZ Sicherheit zu.

Soweit eine gesetzliche Pflicht zur Tragung von zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen besteht, ist PZ Sicherheit nicht zur Tragung verpflichtet, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Gegenstand der Lieferung oder Leistung an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht wird. Die Anwendung der §§ 445a, 478 BGB bleibt unberührt. Unbeschadet weitergehender Ansprüche von PZ Sicherheit hat der Auftraggeber im Falle einer unberechtigten Mängelrüge PZ Sicherheit die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.

 

5. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit PZ Sicherheit nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die PZ Sicherheit dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

6. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

 

6.1 Kosten

6.1.1 Wird der voraussichtliche Preis der Leistung nicht bei Vertragsabschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

6.1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

6.1.3 Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindliche bezeichnet wird. Für die Abgabe des Kostenvoranschlags erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner nicht in Rechnung gestellt.

6.1.4 Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst werden.

6.1.5 Die zu reparierende Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand versetzt.

6.1.6 Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

 

6.2 Beendigung

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.

 

6.3 Zahlungen

Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Im Rahmen eines Factoring Vertrages tritt PZ Sicherheit die zu Grunde liegende Forderung aus den ausgestellten Rechnungen an die SGV Factoring GmbH, Kreuznacherstr. 58 in 70372 Stuttgart ab. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung sind an die SGV Factoring GmbH zu leisten. Die Bankverbindung der SGV Factoring wird auf den Rechnungen der PZ Sicherheit gesondert ausgewiesen.

Bei Notöffnungen sind die Beträge sofort nach Erfüllung in Bar zu entrichten, eine Quittung wird dem Kunden ausgehändigt. Die Preise der Notöffnung werden vorab von PZ- Sicherheit angegeben, bei diesen Preisen handelt es sich rein um die Öffnung, ggf. benötigtes Material wie Einsteckschlösser, Beschläge oder Zylinder werden gesondert abgerechnet.

 

6.4 Mitwirkungspflichten

6.4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage sorgen.

6.4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

6.4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, ist PZ- Sicherheit berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.

6.4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

6.5 Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

6.5.1 Die Angaben von PZ Sicherheit über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.

6.5.2 In Fällen nicht vorhersehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.

 

6.6 Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

6.6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

6.6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit der Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnhame in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

 

6.7 erweitertes Pfandrecht

PZ- Sicherheit steht wegen seiner Forderungen aus dem Werksvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinem Besitz gelangten Reparatur- bze. Montagegegenstand vom Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

6.8 Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage PZ- Sicherheit unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von PZ- Sicherheit Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von PZ- Sicherheit für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

 

7. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Wiesloch.

 

8. Schlussbestimmungen

PZ Sicherheit ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen PZ Sicherheit und einem Verbraucher Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher Kunden beigelegt werden konnte, können Verbraucher Kunden grundsätzlich dir für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. kontaktieren

 

9. Geltendes Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.