Einbruchmeldeanlagen

Einbruchmeldeanlagen

Einbruchmeldeanlagen sind ein ergänzender und wichtiger Bestandteil jeder Sicherheitskonzeption. An jeder baulichen oder mechanischen Grenze sollten Alarmanlagen eingesetzt werden. Eine Alarmauslösung sollte bei einem Einbruchsversuch, schon bevor der Einbrecher die Sicherheitseinrichtung überwunden hat, erfolgen.

Die Aufgabe einer Alarmanlage ist es, so früh wie möglich einen Einbruch zu erkennen und gleichzeitig einen Alarm auszulösen, womit schnell und gezielt Sicherheitspersonal oder sogar die Polizei informiert wird. Diese können sofort alle hilfeleistenden Maßnahmen einleiten. Jede Einbruchmeldeanlage sollte zusätzlich die Möglichkeit zur Auslösung eines Bedrohungs- und Überfallalarms bieten. Auch hier kann mit wenig Zeitverlust sofortige Hilfe angefordert werden.

Bestandteile Einbruchmeldeanlage

Eine Einbruchmeldeanlage besteht grundsätzlich aus:

  • der Alarmierungseinrichtung und der zentralen Technik der Bedien- und Schalteinrichtung
  • der Außenhautüberwachung und Fallenüberwachung
  • zusätzlich: einem Bedrohungs- und Überfallalarm

Innen- und Außenüberwachung

Bei der Außenhautüberwachung werden alle sicherungsrelevanten Öffnungen (z.B. Türen und Fenster) in der Außenhaut des zu schützenden Objektes überwacht, zum Beispiel mit Glasbruchmeldern. Bei der Fallenüberwachung werden vorwiegend die Bereiche überwacht, die ein Täter mit großer Wahrscheinlichkeit betreten wird. Hier kommen zum Beispiel Lichtschranken oder Bewegungsmelder zum Einsatz. Fallenüberwachung ist also gleichbedeutend mit Innenraumüberwachung. Hier sollte aber darauf geachtet werden, dass nach der Scharfstellung keine Personen mehr die Räumlichkeiten betreten. 

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