Fluchtwegsicherung

Fluchtwegsicherung

In Gefahrensituationen können Flucht- und Rettungswege Leben retten. Deutlich gekennzeichnete Verkehrswege führen Betroffene innerhalb eines Gebäudes in einer Gefahrensituation schnellstmöglich und sicher über Notausgänge oder Paniktüren nach Draußen oder in einen gesicherten Bereich. Außerdem wird der Feuerwehr oder dem Notarzt eine schnelle Rettung von außen ermöglicht.

Um die Sicherheit durch Flucht- und Rettungswege zu gewährleisten, gelten in Deutschland spezielle gesetzliche und bauliche Vorschriften, die in den  technischen Regeln für Arbeitsstätten definiert sind. 

Die Fluchtwegsicherheit / Rettungswegsicherheit (RWS), sowie länderspezifische Bauordnungsregeln beim Einrichten von Fluchtwegen und Notausgängen, haben eine hohe Priorität. Nur wenn bestimmte Richtlinien berücksichtigt werden kann ein Flucht- und Rettungsweg Sicherheit gewährleisten.

Richtlinien für Flucht- und Rettungswege

  • Anordnung und Abmessung der Fluchtwege
  • Bauliche und technische Ausführung von Fluchtwegen
  • Kennzeichnung von Fluchtwegen
  • Sicherheitsbeleuchtung von Fluchtwegen
  • Aufstellung von Flucht- und Rettungswegplänen

Notausgänge nach DIN EN 179 und DIN EN 1125

Panikschlösser 
Panikschlösser gibt es in verschiedenen Ausführungen. Die Ausführung wird je nach Bedarf gewählt. Zu Beachten ist, dass nicht jedes Panikschloss mit jedem Beschlag verwendet werden darf. Nur Beschläge, die mit einem Panikschloss geprüft wurden, dürfen verwendet werden. Deshalb ist es wichtig, dass Panikschlösser und Beschläge nur von zertifizierten Fachbetrieben ausgetauscht werden. 

Push- Bar
Die innovative Druckstange. Auch mit integrierter Alarm- und Überwachungsfunktion.

Einhand Türwächter
Der patentierte EH-Türwächter sichert den Notausgang und ermöglicht dessen Öffnung mit einem einzigen Handgriff.

Fluchttürwächter
Die sinnvolle Lösung bei besonderen Sicherheitsanforderungen an Notausgängen im gewerblichen Bereich.

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